Leistungen · Datenschutz · DSGVO-Konformität
DSGVO-Konformität in 10 klaren Schritten
Erfahrungsgestützte Methodik mit fertigen Vorlagen und Checklisten. Für Betriebe mit 10–20 Mitarbeitenden rechnen wir mit rund 40 Beratungsstunden auf unserer Seite — inklusive kostenloser Erstberatung und Vor-Ort-Betreuung. Ihr Team binden wir nur dort ein, wo es ohne Ihre Auskünfte nicht geht.

- 1
Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung dokumentieren
- 2
Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten erstellen
- 3
Risikoprüfung durchführen
- 4
Technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen implementieren
- 5
Unterlagen für die interne Verarbeitung aufbereiten
- 6
Verträge zur Auftragsverarbeitung prüfen und abschließen
- 7
Datentransfers in Drittstaaten rechtssicher gestalten
- 8
Betroffenenrechte (Auskunft, Löschung, Widerspruch) sicherstellen
- 9
Datenschutz-Notfallmaßnahmen vorbereiten
- 10
Datenschutzbeauftragten benennen, sofern erforderlich
Hinweis zu Schritt 10: Eine Benennung ist nicht für jeden Betrieb Pflicht. Nach Art. 37 DSGVO und § 38 Abs. 1 BDSG ist sie erst erforderlich, wenn in der Regel mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. Unabhängig von dieser Zahl kann eine umfangreiche Überwachung Betroffener oder die Verarbeitung besonderer Datenkategorien nach Art. 9 DSGVO eine Benennung auslösen. Unterhalb der Schwellen ist sie freiwillig.
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